Vereinsdokument
Satzung des nicht eingetragenen Vereins
„Lerchenauer Ballsport“
Gründungsdatum: 01.04.2022
Original als Word-Dokument herunterladen§1 Name und Sitz des Vereins
- der Verein führt den Namen Lerchenauer Ballsport
- der Verein ist ein nicht eingetragener Verein
- der Verein hat seinen Sitz in Heidelerchenstraße 49, 80995 München
§2 Zweck des Vereins
- Aktivitäten und Turniere rund um Ballsportarten, mit kulinarischer Verköstigung begleitend zum Sport
- Förderung Ballsportgemeinschaft in München
§3 Der Verein erfüllt seine Aufgaben durch:
- Zusammenkommen und gemeinschaftliches Abhalten von Ballsportveranstaltungen
- Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, die mit gleichen und ähnlichen Projekten arbeiten
§4 Eintragung in ein Vereinsregister
- Der Verein ist nicht eingetragen
- Der Verein erzielt keine Umsätze
§5 Eintritt der Mitglieder
- Wer durch die Tür des Vereins schreitet ist zunächst temporäres Mitglied für 10 Stunden
- Für eine Dauerhafte Mitgliedschaft muss sich der Interessent mündlich oder schriftlich an den Vorstand wenden
- Allein der Vorstand entscheidet über neue Mitgliedschaften
- Eine Aufnahmegebühr entsteht nicht
- Die Mitgliedschaft ist wirksam im Augenblick der Klubkartenaushändigung
§6 Austritt der Mitglieder
- Die temporäre Mitgliedschaft endet nach Ablauf von 10 Stunden nach erstmaligem durchschreiten der Eingangstür
- Dauerhafte Mitgliedschaften können schriftlich vier Wochen vor jedem ersten eines Monats gekündigt werden.
§7 Mitgliedsbeiträge
- Es wird keine Aufnahmegebühr erhoben
- Es wird kein Mitgliedsbeitrag verlangt
§8 Organe des Vereins
- Vorstand
- Gründungsmitglieder
- Klubmitglieder
§9 der Vorstand
der Vorstand des Vereins Lerchenauer Ballsport besteht aus
- dem ersten Vorsitzende und Gründungsmitglied Christian Maier
- dem zweiten Vorsitzenden und Gründungsmitglied Christina Wörle
§10 Gründungsmitglieder
- Gründungsmitgliedern sind zudem Theresa Leissle, Florian Andree, Andreas Götz, Cathleen Götz, Sandra Dettling, Stefan Dettling
§11 Vertretung des Vorstandes
- der Vorstand kann ausschließlich von Gründungsmitgliedern vertreten werden
§12 Mitgliederversammlung
- Erfolgt einmal im Jahr und wird 4 Wochen vorher angekündigt
- Außerordentliche Versammlungen und deren Thema sind beim Vorstand anzumelden und werden dann ebenso wie die jährliche Versammlung innerhalb von 4 Wochen abgehalten.
§13 Beschlussfähigkeit des Vereins
- Vorstand und Gründungsmitglieder entscheiden über die alltäglichen Dinge des Vereins und halten ihn so am Laufen.
- Außerordentliche Beschlüsse durch Mitglieder bedürfen immer einer 100 %igen Zustimmung des Vorstandes und einer 2/3 Mehrheit der Mitglieder
- Beschlussfähig ist jede ordentliche Mitgliederversammlung
- Jeder Beschluss kann frühestens nach drei Monaten neu entschieden werden
§14 Beschlussfassung
- es wird per Handzeichen abgestimmt
- eines der Mitglieder wird vorab zum Protokollführer ernannt
- Änderungen des Zwecks des Vereins obliegen ausschließlich der ersten Vorsitzenden
§15 Beurkundung der Versammlungsbeschlüsse
Über die in den Versammlungen gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift anzulegen und zu Archivieren.
§16 Auflösung des Vereins
- Der Verein Lerchenauer Ballsport kann ausschließlich von dem ersten Vorsitzenden aufgelöst werden
- Der Vorstand ist berufen auf Lebenszeit und kann sich ausschließlich selbst abwählen
